Allgemeine Reisebedingungen - ARB

Stand: 23.03.2017

Reiseteilnehmer, Reisender nachfolgend als „Kunde“ bezeichnet. WEGLOS Event GmbH nachfolgend als „Reiseveranstalter“ bezeichnet.

1. Abschluss des Reisevertrages

1.1 Grundlage des Vertrages

Die Grundlage des Vertrages ist die Reiseausschreibung des aktuellen Reisekataloges und unter www.weglos.eu sowie der ergänzenden Informationen zur jeweiligen Reise.

1.2 Buchungsweg und Pflichten des Anmelders

Der Reisevertrag, den der Kunde dem Reiseveranstalter mit der Anmeldung verbindlich anbietet, kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Die Anmeldung muss schriftlich (Postweg, E-Mail, PDF Anmeldeformular – E-Mail oder PDF Anmeldeformular – FAX)) vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.3 Reisebestätigung/Annahmeerklärung

Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Reisende innerhalb dieser 10 Tage dem Reiseveranstalter die Annahme erklärt.

2. Bezahlung des Reisepreises

2.1 Sicherungsschein

Bei Vertragsabschluss wird dem Kunden mit der Buchungsbestätigung ein Sicherungsschein (Insolvenzversicherung des Reiseveranstalters) ausgegeben.

2.2 Anzahlung

Bei Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig.

2.3 Restzahlung

Die Restzahlung des Reisepreises wird 30 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die gebuchte Reise nicht mehr aus genannten Gründen unter Punkt 7.1 abgesagt werden kann.

3. Änderung der Leistung

3.1 Leistung

Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen in den Reiseausschreibungen auf der Webseite und im Reisekatalog sowie aus den Angaben in der Reisebestätigung.

3.2 Änderung der Leistung

Der Reiseveranstalter behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblicher und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird.

4. Rücktritt durch den Kunden

4.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn in schriftlicher Form (E-Mail, Fax oder Postweg) von der Reise zurücktreten. Eine Reiserücktrittsversicherung ist im Reisepreis nicht enthalten. Diese kann jedoch gesondert abgeschlossen werden.

4.2 Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Der Reiseveranstalter kann aber Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Dieser Er¬satz¬an¬spruch wird wie folgt pauschaliert:

Bei Reisen mit dem eigenen Fahrzeug und Reisen mit gemieteten Fahrzeugen (Flugreise)

bis 60 Tage vor Reiseantritt: 20%,
ab 59. bis 30. Tag vor Reiseantritt: 40%,
ab 29. bis 15. Tag vor Reiseantritt: 60%,
ab 14. bis 8. Tag vor Reiseantritt: 70%,
ab 07. Tag vor Reiseantritt: 80% des Gesamtreisepreises

4.3 Dem Kunden wird ausdrücklich gestattet den Nachweis zu erbringen, dass ein Schaden nicht oder nicht in Höhe der pauschal veranschlagten Höhe eingetreten ist.

5. Umbuchung und Vertragsübergabe

5.1 Umbuchung

Auf Wunsch des Kunden kann eine Umbuchung einer Reise für Änderungen des Reisetermins und des Reiseziels auch nach Vertragsschluss vorgenommen werden. Für Änderungen des Reisetermins und des Reiseziels kann der Reiseveranstalter eine Umbuchungskostenpauschale in Höhe von 20€ erheben. Ein rechtlicher Anspruch des Kunden auf Umbuchungen besteht allerdings nicht. Umbuchungen sind ausschließlich bis zum 60. Tag vor Reiseantritt möglich. Danach sind Änderungen, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach vorherigem Rücktritt vom Reisevertrag unter den vorgenannten Bedingungen und bei gleichzeitiger Neuanmeldung durch den Kunden möglich, da dem Reiseveranstalter bei einer Umbuchung in der Regel die gleichen Kosten entstehen wie bei einem Rücktritt. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

5.2 Vertragsübergabe

Bis zum Reisebeginn kann der Kunde sich nach Mitteilung an den Reiseveranstalter durch eine andere geeignete Person ersetzen lassen. Der Reiseveranstalter kann der Vertragsübergabe an eine andere Person widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Die in den Vertrag eintretende Ersatzperson und der ursprüngliche Kunde haften gegenüber dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und sämtliche durch den Eintritt der in der Vertragsübergabe angegebenen Person entstehende Mehrkosten.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Falls der Kunde einzelne Reiseleistungen infolge von vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit, Nichterscheinen oder Verspätungen nicht in Anspruch nimmt, so besteht kein Anspruch des Kunden auf anteilige Rückerstattung des Reisepreises. Der Kunde ist in diesen Fällen für seine Weiter- und Heimreise in jeder Beziehung selbst verantwortlich.

7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

7.1 Mindestteilnehmerzahl

Der Reiseveranstalter behält sich vor, bis 30 Tage vor Reisebeginn bei Nichterreichen der unter Punkt 1.1 (Reiseausschreibung) ausgewiesenen Mindestteilnehmerzahl einer jeweiligen Reise diese abzusagen, wenn in der Reiseausschreibung sowie in der Reisebestätigung auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. Die zu diesem Zeitpunkt geleisteten Zahlungen werden dem Kunden umgehend zurückerstattet.

7.2 Ausschluss bei Störung

Wenn der Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, kann der Reiseveranstalter den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Der Gesamtreisepreis wird unter Anrechnung von eventuell ersparten Aufwendungen einbehalten. Eventuell anfallende Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer.

8. Mitwirkungspflicht des Kunden

8.1 Reiseunterlagen

Bezüglich der Reiseunterlagen hat der Kunde zu informieren, sofern die Reiseunterlagen des Reiseveranstalters nicht spätestens 10 Tage vor Reiseantritt beim Kunde eingegangen sind.

8.2 Mängel

Der Kunde ist verpflichtet, die vorgefundenen Mängel dem Reiseveranstalter oder dem Reiseleiter als Vertreter unverzüglich bekanntzugeben. Bei Mängel kann der Kunde beim Reiseleiter um Abhilfe verlangen. Unterlässt der Kunde schuldhaft die Pflicht zur Mitwirkung und zeigt diese dem Reiseveranstalter/Reiseleiter nicht an, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

9. Haftung und Haftungsbeschränkungen

9.1 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

9.2 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden. Dies gilt nicht, soweit der Reiseveranstalter seine Auswahl und Überwachungspflichten hinsichtlich der Fremdleistungserbringer verletzt. Der Reiseveranstalter tritt in diesem Fall seine Ansprüche gegen den Fremddienstleister an den Reisenden ab.

9.3 Der Reiseveranstalter haftet nicht bei Schadenansprüchen nach Unfällen, die von Selbstfahrern verursacht werden oder die durch Dritte verschuldet werden über die in den jeweiligen Reiseländern gültigen Versicherungsbestimmungen hinaus. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Dem Kunden steht zu jederzeit eine alternative Streckenführung offen und diese wird dem Kunden unter gegebenen Umständen auch proaktiv angeboten.

10. Geltendmachung von Ansprüchen

10.1 Ansprüche nach § 651c bis f BGB hat der Kunde spätestens innerhalb eines Monats laut vertraglichem Ende einer Reise geltend zu machen.

10.2 Die Frist beginnt an dem Tag des Reiseendes.

10.3 Der Kunde kann fristwahrend die Geltendmachung gegenüber dem Reiseveranstalter und nach Ablauf der Frist nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist unter der angegebenen Anschrift tätigen.

11. Verjährung

Ansprüche des Kunden wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Jahres nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung des Reiseveranstalters oder deren Gehilfen beruhen haben eine Frist von zwei Jahren nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise.

12. Informationspflichten über die Identität von Luftfahrtunternehmen

Der Reiseveranstalter ist laut EU-Verordnung zur Information verpflichtet, den Kunden zum frühestmöglichen Zeitpunkt die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens zu nennen. Dieser Pflicht kommt der Reiseveranstalter im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistung gemäß EU-VO 2111/05 nach Bekanntwerden der Luftfahrtgesellschaft bzw. nach etwaiger Flugänderung unmittelbar nach. Weitere Informationen sind unter http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm einsehbar.

13. Pass- und Visa

Der Reiseveranstalter informiert Staatsangehörige von EU-Mitgliedsstaaten, in dem die Reise angeboten wird, über Pass- und Visumerfordernisse und gesundheitspolizeiliche Formalitäten. Für Angehörige anderer Nicht-EU-Mitgliedsstaaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Reisenden und eventueller Mitreisender (z. B. Doppelstaatsangehörigkeit oder Staatenlosigkeit) vorliegen. Der Kunde sollte zusätzlich Auskunft bei Ärzten, Gesundheitsämtern und Tropeninstituten einholen. Der Kunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften, insbesondere Zoll- und Devisenvorschriften, selbst verantwortlich. Der Kunde ist selbst verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente. Der Kunde achtet im Hinblick darauf, dass sein Reisepass oder sein Personalausweis für die Reise eine ausreichende Gültigkeit besitzt.

Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, zum Beispiel die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Kunden. Dies gilt nicht, wenn der Reiseveranstalter schuldhaft unzureichend, falsch oder nicht informiert hat.

Der Reiseveranstalter haftet nicht für die Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, es sei denn, der Kunde den Reiseveranstalter damit beauftragt, die für den Kunden benötigten behördliche Dokumente zu beantragen.

14. Information bei Kündigung wegen höherer Gewalt

14.1 Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Kunde den Vertrag kündigen.

14.2 Wird nach Punkt 14.1 gekündigt, so werden die Vorschriften des § 651e Abs. 3 Sätze 1-2, Abs. 4 Satz 1 zur Anwendung gebracht. Die entstehenden Mehrkosten der Rückführung werden durch die Parteien zu je der Hälfte getragen. Alle anderen Mehrkosten fallen dem Kunden zur Last.

Der Reiseveranstalter haftet nicht für die Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, es sei denn, der Kunde den Reiseveranstalter damit beauftragt, die für den Kunden benötigten behördliche Dokumente zu beantragen.

15. Sonstiges

Explorer und Abenteuerreisen, zu Fuß, mit dem Geländewagen oder dem SUV sind mit besonderen Risiken behaftet, die Teilnahme an diesen Reisen geschieht auf eigene Gefahr. Dem Kunden wird bei Bedarf zu jedem Zeitpunkt eine alternative Route angeboten.

Durch technische Ausfälle an Fahrzeugen oder Wetterbedingt kann sich der Reiseverlauf verzögern oder ändern. Ein Anspruch auf Schadensersatz oder Minderung des Reisepreises besteht in diesem Falle nicht.

Den Anordnungen der jeweiligen Reiseleitung bzw. den Instruktoren ist Folge zu leisten.

16. Widerrufsrecht

Abweichend von den gesetzlichen Regelungen gewährt der Reiseveranstalter dem Kunden ein Widerrufsrecht.

Innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Reisebestätigung beim Kunden, kann dieser die zuvor gebuchte Reise ohne Angaben von Gründen kostenfrei stornieren.

Diese Regelung kann nicht angewandt werden, bei Buchungen innerhalb von 73. Tagen vor Reiseantritt.

17. Rechtswahl und Gerichtsstand

Auf das gesamte Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

Der Kunde kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen vom Reiseveranstalter gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Reiseveranstalters vereinbart.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Reisevertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so berührt dies nicht die übrigen Bestimmungen des Reisevertrags. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung sind diese durch zulässige zu ersetzen, die den Vertragszweck, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

Gerichtsstand: Hainburg

Reiseveranstalter:

WEGLOS Event GmbH
Ermenröder Straße 49
36325 Feldatal 
Tel.: +49 172 721051

Amtsgericht Gießen:     HRB 11469